Personentransporter mit über 9 Plätzen sind nur von Personen zu führen, die Ihre Fahrprüfung vor dem 1.1.2003 absolviert haben (Kategorie D1). Im Ausland darf nur mit Bussen bis zu 17 Plätzen gefahren werden. Für grössere Busse ist eine Taxi- oder Carprüfung notwendig! Im Schadenfall ist ein Selbstbehalt von Fr. 1’000.– im Kaskofall, plus Fr. 1’000.– im Haftpflichtfall […]
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